Dienstag, 12. Januar 2010

Auswertung bisherige Tarifverhandlungen

Am 15.12. hat die Tarifkommission die bisherigen Verhandlungen ausgewertet und sich auf eigene Positionen sowie das weitere Vorgehen geeinigt. Wir möchten Euch nun kurz über den Verhandlungsstand informieren und Euch die strittigen Punkte darlegen. Über die Übernahme des Tarifwerks TVöD-VKA (TVöD Kommunen) und die schrittweise Annäherung an das Bundesniveau für die Studentenwerker und die Auszubildenden besteht mit der Arbeitgeberseite prinzipiell Einigkeit.

Strittige Punkte sind:

Arbeitszeit: Der TVöD sieht 39 Stunden für West und 40 Stunden für Ost vor. Um diese Ungleichbehandlung im gleichen Betrieb zu unterbinden, streben wir für alle eine Arbeitszeit von 39 Stunden an. Die Geschäftsführung besteht für diesen Fall auf einem Mittelwert von 39,3 Stunden, was wir kategorisch ablehnen, weil schon die im TVöD angelegten 39 Stunden für die Beschäftigten West eine Arbeitszeitverlängerung von 30 Minuten bedeutet. Wir möchten es auf Wunsch vieler KollegInnen zudem möglich machen, dass die derzeitig reduzierte Arbeitszeit fortgeführt werden kann (Teilzeit-Wahlmodell). Der Arbeitgeber muss sich hierzu noch klar äußern.

Entgelttabellen: Wir bestehen auf der konsequenten Übernahme der VKA-Tabellen. Daher lehnen wir den von der Arbeitgeberseite geforderten Ausschluss der Erfahrungsstufe 6 ab Entgeltgruppe 9 (Vergütungsgruppe Vb aufwärts) ab.

Jahressonderzahlung: Die Tarifkommission hält daran fest, diese sozial gestaffelt (90/80/60%) auszuzahlen. Für die zukünftigen Entgeltgruppen 1-8 (ArbeiterInnen Lohngruppen 1 bis 8; Angestellte X bis Vc) bedeutet das eine Zahlung von 90%, für Entgeltgruppen 9-12 (ArbeiterInnen Lohngruppe 9; Angestellte Vb bis II) 80% und für Entgeltgruppen 13-15 (Angestellte höher als II) 60% des Monatsentgeltes. Der Arbeitgeber möchte einheitlich 70% über alle Entgeltgruppen ausschütten. Die Tarifkommission befürwortet weiterhin die soziale Staffelung, weil besonders die niedrigen Entgeltgruppen unter der Tarifstagnation der letzten Jahre gelitten haben. Eine einheitliche Lösung kommt nur dann in Frage, wenn sie 90% für alle bedeutet.

Wir begrüßen die Führungszulage für Beschäftigten, die Führungsaufgaben übernehmen (WirtschafterInnen, Klein-KitaleiterInnen und Caféteria-Leiterinnen). Diese Aufgaben müssen klar definiert und einheitlich vergütet werden, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eine Entscheidung über Zulagen „nach Gusto“ der Führungskräfte lehnen wir ab.

Angleichung an das Bundestarifniveau: Die Tarifkommission begrüßt die Absicht der Geschäftsführung, die bundesweit geltenden Tariftabellen mittelfristig erreichen zu wollen. Nach Willen der Arbeitgeberseite soll dieses Ziel jedoch erst 2018 erreicht werden. Mittelfristig bedeutet für uns was anderes: wir wollen das Bundestarifniveau schon 2014 erreichen. Für das Jahr 2010 fordert ver.di eine für alle spürbare Tariferhöhung um 50 Euro Sockelbetrag zuzüglich 3,1 %; wie hoch die Erhöhungen der darauf folgenden Jahre (ab 2011) ausfallen, ist immer abhängig von der jeweiligen Höhe der im Bundesgebiet durchgesetzten Tarifsteigerung. Zudem fordern wir weiterhin für 2009 und für Januar / Februar 2010 je eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, um die MitarbeiterInnen für die von der Arbeitgeberseite hinausgezögerten Verhandlungen zu entschädigen. Das Angebot der Arbeitgeberseite, diese Einmalzahlungen auf 2 x 65 Euro zu beschränken, reicht nicht aus.

LeiharbeitnehmerInnen: Ein Großteil der Leiharbeitskräfte erledigen Daueraufgaben zu weitaus schlechteren Bedingungen und einer geringeren Bezahlung (Stundenlohn meist nur ca. 6 bis 8 Euro brutto) als die der KollegInnen, die direkt beim Studentenwerk angestellt sind. Dieser Zustand ist untragbar, weswegen wir eine verbindliche Vereinbarung zur Beschränkung der Leiharbeit und zur Übernahme der KollegInnen gefordert haben. Die Arbeitgeberseite gibt sich an diesem Punkt unnachgiebig und lehnt eine Beschränkung aus Gründen der „unternehmerischen Freiheit“ ab. Im Klartext heißt das, dass sie die Tarifverhandlungen an diesem Punkt scheitern lassen würden. Uns ist der Zynismus dieses unternehmerischen Kalküls, das eine skandalöse Ungleichbehandlung der KollegInnen nach sich zieht, bewusst. Wir können aber nicht die Tarifverhandlungen an diesem Punkt scheitern lassen. Daher willigen wir in eine Aufnahme einer Absichtserklärung über den begrenzten Einsatz von LeiharbeiterInnen ein. Die Tarifkommission betont, dass die Umsetzung dieser Erklärung auf betrieblicher Ebene konsequent und regelmäßig eingefordert und überwacht werden wird. Wir bleiben dabei: Leiharbeitskräfte sind MitarbeiterInnen und sollten auch als solche behandelt werden.

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