Montag, 16. November 2009

Warnstreik zulässig!

Liebe Beschäftigte!

Frau Mai-Hartung hat heute in einem internen Newsletter die Rechtmäßigkeit des Warnstreiks in Frage gestellt. Dazu können wir nur sagen: KEINE BANGE! Wir sind berechtigt zu streiken: Der Tarifvertrag Studentenwerk Berlin erlaubt uns sogar während seiner Laufzeit Arbeitskämpfe zu führen, es heißt in § 11: „Von den bzw. gegen die Parteien dieses Tarifvertrages werden keine Arbeitskämpfe zur Durchsetzung von Forderungen geführt, welche über die von den in § 2 genannten Tarifvertragsparteien nach Beschlussfassung auf Bundesebene erhobenen Forderungen oder getroffenen Einigungen hinausgehen.“ Und diese Forderungen übertreffen wir nicht.

Die Demonstration ist zudem EXPLIZIT eine Demonstration für bessere Lern- UND Arbeitsbedingungen rund um die Hochschulen und Schulen, somit ist der Rahmen für unseren Warnstreik für Tariferhöhungen geeignet.

Liebe Beschäftigten, wir freuen uns auf EUCH! Lasst Euch nicht einschüchtern! Ihr habt ein RECHT, morgen zu streiken!


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TEXT NEWSLETTER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG VOM 16.11.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

ver.di ruft zur „Warnstreikdemonstration innerhalb der Bildungsstreikdemonstration„ auf. Schon angesichts des Titels der Veranstaltung kann ich mir gut vorstellen, dass dieser Aufruf bei Ihnen zu Verwirrung führen kann.

Im Studentenwerk Berlin gilt weiterhin der ungekündigte Tarifvertrag. Damit besteht Friedenspflicht zwischen den Tarifvertragsparteien. Die Ausführungen von ver.di zur Rechtmäßigkeit eines Streiks sind somit grundsätzlich hinterfragbar. Der Arbeitskampf gilt als letztes Mittel in einem Tarifvertragsstreit. Vor dem Hintergrund der bereits vereinbarten Tarifverhandlungen für den 27.11. und den 8.12. ist ein Streikaufruf für den morgigen Dienstag sehr verwunderlich. Dies auch vor dem Hintergrund der Tarifverhandlungen auf Landesebene, die mit offenbar sehr viel Zeit betrieben werden. Die morgige Demonstration ist meiner Meinung nach eine politische Demonstration, auf der sich die Studierenden und Schüler für ihre berechtigten Interessen bei der Gestaltung des Studiensystems einsetzen. Schon allein der Ort der Kundgebung macht dies deutlich.

Beschäftigte, die sich ohne bereits genehmigte Freistellung vom Arbeitsplatz entfernen, erhalten die entsprechenden Fehlzeiten von der Vergütung abgezogen. Eine Verrechnung auch mit AK-Tagen oder Gleitzeittagen ist nicht möglich. Ich bitte um Verständnis, dass Morgen kurzfristige Freistellungen nicht gewährt werden können. Die Führungskräfte wurden entsprechend angewiesen. Abhängig von der Streikbeteiligung werden vorerst alle zur Verfügung stehenden Beschäftigten für die Aufrechterhaltung des Betriebes eingeplant.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petra Mai - Hartung

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